Unser Honorar richtet sich entweder nach dem Aufwand oder dem Interessenwert. Wir berücksichtigen in jedem Fall Ihre finanziellen Verhältnisse. Sofern gesetzlich möglich, führen wir die Fälle als unentgeltliche Rechtsvertreter:innen.
Der Stundenansatz liegt grundsätzlich zwischen Fr. 220.00 und Fr. 350.00 pro Stunde (zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer). Das Anwaltshonorar wird meist in der ersten Sitzung vereinbart. Sie haben jederzeit Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung über den getätigten Aufwand. Wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beantragen wir die unentgeltliche Rechtspflege. Wir klären ab, ob andere Kostenträger in Frage kommen, etwa eine Rechtsschutzversicherung.